
Neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos“
Für das neue Förderangebot stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Volumen von bis zu
500 Millionen Euro, je Antragsteller eine individuelle Förderung von bis zu 10.200€ zur Verfügung.
Voraussetzungen für die Förderung:
- Sie schaffen Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu unbenutzt und ungebraucht an.
- Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben; „BEV“)
vorhanden oder verbindlich bestellt sein
Hinweis: Falls Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Fördervoraussetzungen. Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie bewohnen es selbst.
Was wird gefördert?
- der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox)
- der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung
- der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) Speicherkapazität
- der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten muss von einem Fachunternehmen durchgeführt werden
- ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage

Mögliche Zuschusshöhe und Auszahlung von bis zu 10.200€
Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teil beträgen zusammen:
- für die Ladestation 11 kW: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
- für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
- für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
So einfach können Sie Ihre Förderung erhalten!
Reservieren Sie sich Ihr Angebot und wir stellen gemeinsam den Antrag für die Förderung.